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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I Allgemeine Vorschriften

1. Geltung der Bedingungen
Allen unseren Miet- und Kaufverträgen legen wir ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennehmen der Ware oder mit dem Unterschreiben des Lieferscheins gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit wiedersprochen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese von Professional Media schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind - sofern nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form anders vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten. Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung verbindlich, wobei im letzteren Fall die Rechnung die Auftragsbestätigung ersetzt. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten in Prospekten, Rundschreiben, Preislisten, sonstigen Veröffentlichungen oder in unseren Angeboten und/ oder den dazugehörigen Unterlagen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Sie enthalten nur dann Zusicherungen, wenn sie als solche durch uns ausdrücklich bezeichnet werden. Durch unsere Mitarbeiter und/oder Beauftragte vereinbarte Abweichungen von Angeboten und/oder Preislisten oder sonstige Vorschläge und Bedingungen werden erst wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

3. Preise
Die in unseren Preislisten und Angeboten genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der Kosten für Verpackung sowie An- und Rücklieferung sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Zahlungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen nach Erhalt ohne Abzug sofort fällig. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, daß diese Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist Professional Media berechtigt, für jede der Erstmahnung folgende Mahnung eine angemessene Pauschale als Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Darüberhinaus ist Professional Media berechtigt, Verzugszinsen in geschäftsbanküblicher Höhe, mindestens aber in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

5. Unwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung gilt eine solche als vereinbart, die soweit rechtlich zulässig, dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

6. Gerichtsstand
Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen, so ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

II. Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Lager Köln auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Falls Professional Media die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Kunde eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend mit dem Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Kunden, oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren.
Von Professional Media nicht zu vertretene Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere . Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen sowohl bei Professional Media als auch bei deren Vorlieferanten führen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
Zum Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens nicht erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt die 6-Wochen Frist mit deren Ablauf.

2. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag Eigentum von Professional Media. Der Kunde verpflichtet sich, das Eigentum von Professional Media auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Kunden, sondern für Dritte bestimmt sind. Der Kunde hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen sind Professional Media unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls schriftlich mitzuteilen.

3. Gewährleistung
Hat Professional Media wegen Mängel der gelieferten Sache Gewähr zu leisten, liefert sie nach ihrer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb einer Ausschlußfrist von 8 Tagen ab Übergabe Professional Media schriftlich unter genauer Bezeichnung der Mängel anzuzeigen. Der Eingang der Mängelrüge bei Professiona Media ist ausschlaggebend.
Der Verkauf gebrauchter Ware findet unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung statt.

4. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung oder Lieferung frei Haus mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer auf den Kunden über. Bei Anlieferung durch Professional Media trägt diese die Gefahr bis zur Anlieferung beim Kunden oder dem von Ihm angegebenen Anlieferungsort.

5. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Köln
III. Allgemeine Mietbedingungen

1. Beginn und Ende der Mietzeit

Die Mietzeit bemißt sich nach Tagen oder Stunden und beginnt mit dem Beginn des vereinbarten Tages oder der vereinbarten Stunde, spätestens jedoch mit der Übergabe der Mietsache an den Mieter oder den Frachtführer. Erfolgt der Transport durch Professional Media beginnt die Mietzeit mit der Beladung des eigenen Transportmittels, soweit die unverzügliche Anlieferung an den Mieter veranlaßt wird.
Die Mietzeit endet mit dem Ende des vereinbarten Tages oder der vereinbarten Stunde, soweit die Mietgegenstände bis zum vereinbarten Mietzeitende an Professional Media zurückgegeben werden. Verzögert sich das Eintreffen der Mietgegenstände bei Professional Media, hat der Mieter Professional Media den ihr durch den Verzögerungsschaden entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Mieter ist jedoch mindestens verpflichtet, für die Dauer der Verzögerung Professional Media die vereinbarte Miete zu bezahlen. Bei Tagesmieten ist der Mieter bei nichtrechtzeitiger Rückgabe verpflichtet, pro angefangenen zusätzlichen Tag jeweils einen Tagesmietzins, bei Stundenmieten bei jeder neu angefangenen Stunde den Stundenmietzins zu entrichten. Bei Tagesmieten verzichtet Professional Media auf die Berechnung eines weiteren Tagesmietzinses, sofern die verspätete Rückgabe der Mietgegenstände nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung durch den Mieter eine Stunde nicht überschreitet.
Die vorherige schriftliche Benachrichtigung muß spätestens 2 Stunden vor Ende der vereinbarten Mietzeit bei Professional Media eingegangen sein.
In keinem Fall endet die Mietzeit vor Rückgabe der Mietsache an Professional Media. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietsache befreit den Mieter nicht von der Pflicht, den Mietzins bis zum Ende der Mietzeit zu zahlen.

2. Berechnung der Miete
Grundsätzlich wird jeder Miettag und jede Mietstunde als Einsatztag bzw. Einsatzstunde berechnet.

3. Gebrauch der Mietsache
Die vermieteten Gegenstände sind Eigentum von Professional Media. Der Mieter hat die Gegenstände in sorgfältiger Art und Weise zu nutzen und zu behandeln, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Soweit dem Mieter Gebrauchs- und/oder Nutzungsanleitungen von Professional Media und/oder dem Hersteller mitgeliefert werden, sind ausschließlich diese Anleitungen für den Mieter maßgeblich.
Eine Untervermietung der Geräte ist nicht gestattet. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden.
Der Mieter ermöglicht Professional Media die jederzeitige Überprüfung der Geräte.

4. Instandhaltung und Instandsetzung
Schäden an den Mietgegenständen sind Professional Media oder ihren Beauftragten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die durch verspätete schriftliche Anzeige verursachte weitere Mängel haftet ausschließlich der Mieter.
Der Mieter haftet Professional Media für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht schuldhaft verursacht werden. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellte, von Professional Media gestattete Untermieter, Besucher, Lieferanten, Handwerker usw. schuldhaft verursacht werden.

5. Gewährleistung
Professional Media haftet für den funktionsfähigen Zustand der vermieteten Geräte im Zeitpunkt der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter unter Ausschluß weiterer Ansprüche wie folgt:
Hat das vermietete Gerät im Zeitpunkt der Übergabe einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Unfang mindert, der seiner Aufhebung gleichkommt, kann Professional Media nach ihrer Wahl den Fehler beheben, den fehlerhaften Gegenstand austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang. Professional Media sorgt dafür, daß der Mieter die Mietgegenstände in vertragsgemäßen Zustand erhält. Der Mieter hat sich bei Mietbeginn von der Ordnungsgemäßheit zu überzeugen. Von Professional Media in Bezug auf die Verwendung der Mietgegenstände getätigte Zusicherungen haben nur Gültigkeit, soweit diese von Professional Media als solche ausdrücklich schriftlich bezeichnet sind. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet Professional Media nur, wenn diese auf einem bei Übergabe an den Mieter vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung von Professional Media für Folgeschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und der Höhe nach auf den vereinbarten Mietzins begrenzt. Für Schäden, die nicht vorhersehbar sind, haftet Professional Media nicht. Soweit Mitarbeiter und/oder Beauftragte von Professional Media beim Gebrauch der Mietgegenstände anwesend sind, ist der Mieter verpflichtet, den Anweisungen dieser Mitarbeiter oder Beauftragter in Bezug auf den Gebrauch der Mietgegenstände Folge zu leisten. Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, besteht eine Verpflichtung von Professional Media, die Mietgegenstände bei Anwesenheit eines Mitarbeiters und/oder Beauftragten zu überwachen und zu bedienen und/oder instand zu halten oder zu setzen, nicht.
Der Mieter ist nicht zur Minderung des Mietzinses aufgrund eines Mangels der Mietsache oder wegen Verzuges von Professional Media mit der Beseitigung eines Mangels berechtigt, es sei denn, der Mangel ist von Professional Media dem Grunde nach anerkannt. Unberührt hiervon bleibt der Anspruch des Mieters auf Mängelbeseitigung. Der Mieter kann gegen den Mietzinsanspruch von Professional Media nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6. Haftung des Mieters
Der Mieter ist Professional Media für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nichtordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Das Risiko des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Verschlechterung der Mietsache trägt der Mieter. Im Falle eines durch den Mieter zu vertretenen Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen
Wird die Mietsache in nicht ordnungsgemäßen Zustand an Professional Media zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche Professional Media für die Zeit, die für die Instandsetzung der Mietgegenstände erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten. Der Mieter verpflichtet sich gegenüber Professional Media, die Mietgegenstände gegen Beschädigung und/oder Verlust durch Feuer, Wasser, Diebstahl etc. zu versichern.

7. Sicherheitsleistung
Übersteigt die vereinbarte Gesamtmiete den Betrag von EURO 150,00 ist Professional Media berechtigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 2/3 des vereinbarten Mietpreises zu verlangen.
Professional Media kann unabhängig davon verlangen, daß der Mieter für die Dauer des Mietvertrages eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte, mindestens jedoch in Höhe des vereinbarten Mietzinses bei Professional Media hinterlegt. Die Kaution wird dem Mieter nach Beendigung des Mietvertrages und nach vollständiger Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters zurückgezahlt.