ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I Allgemeine Vorschriften
1. Geltung der Bedingungen
Allen unseren Miet- und Kaufverträgen legen wir ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese gelten auch
für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit
Entgegennehmen der Ware oder mit dem Unterschreiben des Lieferscheins gelten
diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter
Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit wiedersprochen.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese von Professional
Media schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind - sofern nicht ausdrücklich und in schriftlicher
Form anders vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend. Die Berichtigung
von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten. Abschlüsse
und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
oder durch unsere Lieferung verbindlich, wobei im letzteren Fall die Rechnung
die Auftragsbestätigung ersetzt. Zeichnungen, Abbildungen, Maße,
Gewichte und sonstige Leistungsdaten in Prospekten, Rundschreiben, Preislisten,
sonstigen Veröffentlichungen oder in unseren Angeboten und/ oder den
dazugehörigen Unterlagen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird. Sie enthalten nur dann Zusicherungen, wenn
sie als solche durch uns ausdrücklich bezeichnet werden. Durch unsere
Mitarbeiter und/oder Beauftragte vereinbarte Abweichungen von Angeboten
und/oder Preislisten oder sonstige Vorschläge und Bedingungen werden
erst wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Preise
Die in unseren Preislisten und Angeboten genannten Preise sind Nettopreise
und verstehen sich zuzüglich der Kosten für Verpackung sowie An-
und Rücklieferung sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Zahlungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen nach Erhalt ohne
Abzug sofort fällig. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen
ist ausgeschlossen, es sei denn, daß diese Gegenforderungen rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug,
ist Professional Media berechtigt, für jede der Erstmahnung folgende
Mahnung eine angemessene Pauschale als Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
Darüberhinaus ist Professional Media berechtigt, Verzugszinsen in geschäftsbanküblicher
Höhe, mindestens aber in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen
Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
5. Unwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen
dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung gilt eine
solche als vereinbart, die soweit rechtlich zulässig, dem Sinn und
Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
6. Gerichtsstand
Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen, so ist Köln
ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn
der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt
oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
II. Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Lager Köln auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Falls Professional Media die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann,
hat der Kunde eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend mit dem Tage
des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Kunden, oder im
Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf -
zu gewähren.
Von Professional Media nicht zu vertretene Störungen im Geschäftsbetrieb,
insbesondere . Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle
höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten
Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen sowohl bei
Professional Media als auch bei deren Vorlieferanten führen, verlängern
die Lieferzeit entsprechend.
Zum Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen
nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt
und diese dann innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens nicht
erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt
die 6-Wochen Frist mit deren Ablauf.
2. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten
aus diesem Vertrag Eigentum von Professional Media. Der Kunde verpflichtet
sich, das Eigentum von Professional Media auch dann entsprechend zu wahren,
wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Kunden, sondern
für Dritte bestimmt sind. Der Kunde hat den Empfänger auf diesen
Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen
sind Professional Media unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls
schriftlich mitzuteilen.
3. Gewährleistung
Hat Professional Media wegen Mängel der gelieferten Sache Gewähr
zu leisten, liefert sie nach ihrer Wahl unter Ausschluß sonstiger
Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessert nach.
Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung
oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde Herabsetzung
des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche
Mängel hat der Kunde innerhalb einer Ausschlußfrist von 8 Tagen
ab Übergabe Professional Media schriftlich unter genauer Bezeichnung
der Mängel anzuzeigen. Der Eingang der Mängelrüge bei Professiona
Media ist ausschlaggebend.
Der Verkauf gebrauchter Ware findet unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung
statt.
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung oder Lieferung frei Haus
mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer auf
den Kunden über. Bei Anlieferung durch Professional Media trägt
diese die Gefahr bis zur Anlieferung beim Kunden oder dem von Ihm angegebenen
Anlieferungsort.
5. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Köln |
III. Allgemeine Mietbedingungen
1. Beginn und Ende der Mietzeit
Die Mietzeit bemißt sich nach Tagen oder Stunden und beginnt mit dem
Beginn des vereinbarten Tages oder der vereinbarten Stunde, spätestens
jedoch mit der Übergabe der Mietsache an den Mieter oder den Frachtführer.
Erfolgt der Transport durch Professional Media beginnt die Mietzeit mit
der Beladung des eigenen Transportmittels, soweit die unverzügliche
Anlieferung an den Mieter veranlaßt wird.
Die Mietzeit endet mit dem Ende des vereinbarten Tages oder der vereinbarten
Stunde, soweit die Mietgegenstände bis zum vereinbarten Mietzeitende
an Professional Media zurückgegeben werden. Verzögert sich das
Eintreffen der Mietgegenstände bei Professional Media, hat der Mieter
Professional Media den ihr durch den Verzögerungsschaden entstandenen
Schaden zu ersetzen. Der Mieter ist jedoch mindestens verpflichtet, für
die Dauer der Verzögerung Professional Media die vereinbarte Miete
zu bezahlen. Bei Tagesmieten ist der Mieter bei nichtrechtzeitiger Rückgabe
verpflichtet, pro angefangenen zusätzlichen Tag jeweils einen Tagesmietzins,
bei Stundenmieten bei jeder neu angefangenen Stunde den Stundenmietzins
zu entrichten. Bei Tagesmieten verzichtet Professional Media auf die Berechnung
eines weiteren Tagesmietzinses, sofern die verspätete Rückgabe
der Mietgegenstände nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung
durch den Mieter eine Stunde nicht überschreitet.
Die vorherige schriftliche Benachrichtigung muß spätestens 2
Stunden vor Ende der vereinbarten Mietzeit bei Professional Media eingegangen
sein.
In keinem Fall endet die Mietzeit vor Rückgabe der Mietsache an Professional
Media. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietsache befreit den Mieter nicht
von der Pflicht, den Mietzins bis zum Ende der Mietzeit zu zahlen.
2. Berechnung der Miete
Grundsätzlich wird jeder Miettag und jede Mietstunde als Einsatztag
bzw. Einsatzstunde berechnet.
3. Gebrauch der Mietsache
Die vermieteten Gegenstände sind Eigentum von Professional Media. Der
Mieter hat die Gegenstände in sorgfältiger Art und Weise zu nutzen
und zu behandeln, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch
und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-,
Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Soweit dem
Mieter Gebrauchs- und/oder Nutzungsanleitungen von Professional Media und/oder
dem Hersteller mitgeliefert werden, sind ausschließlich diese Anleitungen
für den Mieter maßgeblich.
Eine Untervermietung der Geräte ist nicht gestattet. Der Mieter hat
die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an
den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden.
Der Mieter ermöglicht Professional Media die jederzeitige Überprüfung
der Geräte.
4. Instandhaltung und Instandsetzung
Schäden an den Mietgegenständen sind Professional Media oder ihren
Beauftragten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die durch
verspätete schriftliche Anzeige verursachte weitere Mängel haftet
ausschließlich der Mieter.
Der Mieter haftet Professional Media für Schäden, die durch Verletzung
der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht schuldhaft verursacht werden. Der Mieter
haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen,
Arbeiter, Angestellte, von Professional Media gestattete Untermieter, Besucher,
Lieferanten, Handwerker usw. schuldhaft verursacht werden.
5. Gewährleistung
Professional Media haftet für den funktionsfähigen Zustand der
vermieteten Geräte im Zeitpunkt der Übergabe der Mietgegenstände
an den Mieter unter Ausschluß weiterer Ansprüche wie folgt:
Hat das vermietete Gerät im Zeitpunkt der Übergabe einen Fehler,
der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder
in einem Unfang mindert, der seiner Aufhebung gleichkommt, kann Professional
Media nach ihrer Wahl den Fehler beheben, den fehlerhaften Gegenstand austauschen
oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der
Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang. Professional
Media sorgt dafür, daß der Mieter die Mietgegenstände in
vertragsgemäßen Zustand erhält. Der Mieter hat sich bei
Mietbeginn von der Ordnungsgemäßheit zu überzeugen. Von
Professional Media in Bezug auf die Verwendung der Mietgegenstände
getätigte Zusicherungen haben nur Gültigkeit, soweit diese von
Professional Media als solche ausdrücklich schriftlich bezeichnet sind.
Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen,
haftet Professional Media nur, wenn diese auf einem bei Übergabe an
den Mieter vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung von Professional Media
für Folgeschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt und der Höhe nach auf den vereinbarten Mietzins begrenzt.
Für Schäden, die nicht vorhersehbar sind, haftet Professional
Media nicht. Soweit Mitarbeiter und/oder Beauftragte von Professional Media
beim Gebrauch der Mietgegenstände anwesend sind, ist der Mieter verpflichtet,
den Anweisungen dieser Mitarbeiter oder Beauftragter in Bezug auf den Gebrauch
der Mietgegenstände Folge zu leisten. Soweit nicht anderweitig schriftlich
vereinbart, besteht eine Verpflichtung von Professional Media, die Mietgegenstände
bei Anwesenheit eines Mitarbeiters und/oder Beauftragten zu überwachen
und zu bedienen und/oder instand zu halten oder zu setzen, nicht.
Der Mieter ist nicht zur Minderung des Mietzinses aufgrund eines Mangels
der Mietsache oder wegen Verzuges von Professional Media mit der Beseitigung
eines Mangels berechtigt, es sei denn, der Mangel ist von Professional Media
dem Grunde nach anerkannt. Unberührt hiervon bleibt der Anspruch des
Mieters auf Mängelbeseitigung. Der Mieter kann gegen den Mietzinsanspruch
von Professional Media nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen.
6. Haftung des Mieters
Der Mieter ist Professional Media für alle Schäden verantwortlich,
die aus dem nichtordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.
Das Risiko des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Verschlechterung
der Mietsache trägt der Mieter. Im Falle eines durch den Mieter zu
vertretenen Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen
Wird die Mietsache in nicht ordnungsgemäßen Zustand an Professional
Media zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche
Professional Media für die Zeit, die für die Instandsetzung der
Mietgegenstände erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.
Der Mieter verpflichtet sich gegenüber Professional Media, die Mietgegenstände
gegen Beschädigung und/oder Verlust durch Feuer, Wasser, Diebstahl
etc. zu versichern.
7. Sicherheitsleistung Übersteigt die vereinbarte Gesamtmiete den
Betrag von EURO 150,00 ist Professional Media berechtigt, eine Mietvorauszahlung
in Höhe von 2/3 des vereinbarten Mietpreises zu verlangen.
Professional Media kann unabhängig davon verlangen, daß der Mieter
für die Dauer des Mietvertrages eine Kaution bis zur Höhe des
Zeitwertes der vermieteten Geräte, mindestens jedoch in Höhe des
vereinbarten Mietzinses bei Professional Media hinterlegt. Die Kaution wird
dem Mieter nach Beendigung des Mietvertrages und nach vollständiger
Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters zurückgezahlt. |